Sondervorschriften fr die Verpackung PP 61, PP 62 und PP 64:

PP 61: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Auenverpackungen dichte Fsser mit abnehmbarem Deckel verwendet werden.

PP 62: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, sofern der explosive Stoff in einem flssigkeitsundurchlssigen Werkstoff enthalten ist.

PP 64: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn als Auenverpackungen Scke (5H2, 5H3 oder 5H4) verwendet werden.